Prüfung und Abschluss
Während der gesamten Ausbildungsdauer müssen die zukünftigen Rechtsanwaltsfachangestellten Leistungsnachweise in Form von Klassenarbeiten oder Tests erbringen.
Zwischen dem 12. und 18. Monat (in Thüringen in der Regel im Dezember des 2. Ausbildungsjahres) wird eine schriftliche Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes durchgeführt. Diese findet in zwei Prüfungsbereichen schriftlich statt. Zum einen im Bereich Kommunikation und Büroorganisation (60 min.) und zum anderen im Bereich Rechtsanwendungen (60 min.)
Über die Prüfungsergebnisse wird die Rechtsanwaltskanzlei als Ihr Ausbilder zwar informiert, sie haben jedoch keinen Einfluss auf Ihren Abschluss. Es werden der Lehrstoff des ersten Lehrjahres sowie die bis dahin erworbenen praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten geprüft.
Zum Ende des zweiten Lehrjahres findet sodann die Abschlussprüfung im Bereich „fachbezogene Informationsverarbeitung" statt. Hier müssen Sie anhand eines vorgegebenen Sachverhaltes u. a. selbstständig einen juristischen Text verfassen.
Die schriftlichen Abschlussprüfungen finden in Thüringen meistens Ende Mai im dritten Ausbildungsjahr statt. Es wird geprüft, ob Sie die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzen und mit dem im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff vertraut sind. Die schriftlichen Prüfungen finden an zwei Tagen statt. Sie werden zunächst in den Bereichen Rechtsanwendungen (150 min.), Vergütung und Kosten (90 min.), Geschäfts- und Leistungsprozesse (60 min.), sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (60 min.) geprüft. Bei erfolgreichem Bestehen der schriftlichen Prüfung, werden Sie zu einer mündlichen Prüfung eingeladen. Hier geht es um den Bereich Mandantenbetreuung. Die reine Prüfungszeit beträgt hierfür 15 Minuten, vorweg wird ein Thema gezogen und Sie können sich 15 Minuten darauf vorbereiten. Als Prüfer sitzen Ihnen in der Regel ein Mitglied des Prüfungsausschusses, also meistens ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, ein Lehrer/eine Lehrerin aus Ihrer Berufsschule und eine Person aus dem praktischen Bereich, also beispielsweise eine Bürovorsteherin/ein Bürovorsteher gegenüber. Wenn Sie in den drei Ausbildungsjahren einen Notendurchschnitt von derzeit mindestens 2,5 erzielen, müssen Sie keine zusätzlichen schulischen Abschlussprüfungen absolvieren, ansonsten stehen Ihnen in den Fächern, in denen Sie eine schlechteren Notendurchschnitt aufweisen, zusätzlich noch schriftliche Prüfungen bevor, die etwa eine Woche vor den schriftlichen Abschlussprüfungen stattfinden. |
Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, die Abschlussprüfung nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit, diese zweimal zu wiederholen. Allerdings kann die Prüfung frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden, dies ist im Allgemeinen die Zwischenprüfung im Dezember des Jahres der nicht bestandenen Abschlussprüfung. |
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten Sie den Rechtsanwaltsfachangestelltenbrief, der es Ihnen nicht nur ermöglicht, einen Arbeitsplatz in Ihrem erlernten Beruf zu finden, er bietet Ihnen auch eine Perspektive beispielsweise eine Anstellung bei einer Bank, Versicherung, Behörde oder einem Betrieb der freien Wirtschaft zu finden. Der Abschluss zur/zum Rechtsanwaltfachangestellte/n kann auch die Grundlage für eine weitere Ausbildung/Weiterbildung im Justizbereich sein, so z. B. für die Aufstiegsweiterbildung als Rechtsfachwirt/in, für die Ausbildung zum/zur Justizfachangestellten, Rechtspfleger o. ä. oder sogar für das Studium der Rechtswissenschaften/Jurastudium (sofern Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen). Auch der Schritt in die Selbstständigkeit mit beispielsweise einem Sekretariatsservice für Anwaltskanzleien ist möglich. Sie sehen also, die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten gibt Ihnen vielfältige Möglichkeiten, einen ersten Schritt in eine erfolgreiche, berufliche Zukunft zu machen. |