Ausbildungsinhalte
Während der gesamten Ausbildungszeit wird den Auszubildenden vermittelt
- wie man Büromaschinen und Organisations- sowie Kommunikationsmittel richtig handhabt;
 - wie man Mandanten betreut,
	
- d. h. Besprechungstermine mit ihnen vereinbart und diese vorbereitet,
 - man Besucher empfängt und
 - Telefongespräche führt;
 
 - wie man häufig wiederkehrende Vorgänge bearbeitet
	
- d. h. Fristen, Honorarforderungen und Gebühren berechnet oder
 - einfache Schriftsätze, Vertragsentwürfe etc. fertigt.
 
 
Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise
- wie ein Rechtsanwaltsbüro organisiert ist;
 - wie Gerichte aufgebaut sind;
 - wie Termine und Fristen kontrolliert und überwacht werden;
 - wie der Schriftverkehr zu führen ist.
 
Während des 2. Ausbildungsjahres wird den Auszubildenden u. a.
- die Regelungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und des HGB (Handelsgesetzbuch) sowie Regelungen weiterer gesetzlicher Vorschriften, die bei der Tätigkeit des Rechtsanwalts vorkommen;
 - Regelungen der Zivil- und der Strafprozessordnung (ZPO, StPO);
 - wie einfache Klageschriften, Anträge, Einsprüche oder Beschwerden entworfen werden;
 - was man beim Erstellen von Vergütungs- und Kostenrechnungen beachten muss;
 - welche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Mahnverfahren anfallen und
 - welche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren anfallen
 
vermittelt.
Während des 3. Ausbildungsjahres vertiefen die Auszubildenden ihre erworbenen Kenntnisse und arbeiten zunehmend selbstständig.
