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Das neue Jahr bringt höhere Freibeträge und GWG-Grenzwerte, niedrigere Beitragssätze, die Betriebsrenten- und die Investmentsteuerreform sowie viele weitere Änderungen mit sich.
Das Bundesfinanzministerium hat sich mit den Urteilen des Bundesfinanzhofs zu vom Arbeitnehmer selbst getragenen Aufwendungen für einen Firmenwagen auseinandergesetzt.
Ab 2018 darf das Finanzamt bei Unternehmen zu einer unangekündigten Prüfung der Kassenführung im Rahmen der neu eingeführten Kassen-Nachschau erscheinen.
Der Gesetzgeber hat im Sommer einen Zuschuss für Mieterstrom aus Solaranlagen auf dem Hausdach beschlossen.
Das Bundesfinanzministerium hat die Regeln für den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer überarbeitet.
Aufwendungen für eine Heilbehandlung können als Kosten für eine außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn diese zwangsläufig entstanden sind.
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2017
Die Prozesskosten für einen Scheidungsprozess sind nicht mehr als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.
Die Kosten für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung können ab 2017 nicht mehr sofort als Erhaltungsaufwand abgezogen werden.
Mit einer Vielzahl von Detailverbesserungen und einem neuen Fördermodell wird die betriebliche Altersversorgung ab 2018 deutlich ausgebaut und in der Handhabung vereinfacht.
Die Besteuerung der Abfindung für den Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch ist davon abhängig, ob der Erblasser zu dem Zeitpunkt noch lebte.
BFH, Urteil vom 10.05.2017