Hohe Aufwendungen für Firmenjubiläum unterliegen der Lohnsteuer
Überschreiten die Aufwendungen pro Person für ein Firmenjubiläum die Freigrenze von 110 Euro, so unterliegt dieser Betrag der (pauschalen) Lohnsteuer.
Für die Freigrenze irrelevant seien dabei der Anlass der Betriebsfeier, sowie Größe und Bedeutung der Firmengruppe. Die Feier eines Firmenjubiläums sei eine normale Betriebsfeier, weshalb die Freigrenze auch hier gilt. Relevant für die Berechnung seien ferner die Reisekosten der Teilnehmer.
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil AG D 16 K 1295 09 vom 07.10.2010
Normen: § 8 II EStG