EuGH: Die Umweltfolgen des Hamburger Kohlekraftwerks Moorburg wurden unzureichend geprüft.

Die Fische in der Elbe könnten durch das Kühlsystem gefährdet sein.

Im Wege der Genehmigung zur Errichtung des Kraftwerks erfolgte eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach deutschem Wasserrecht. Diese stufte die Errichtung des Kraftwerks unter der Voraussetzung als unbedenklich ein, dass zum Schutze der Fische eine Fischtreppe gebaut wird. Die Europäische Kommission leitete daraufhin jedoch ein Vertragsverletzungsverfahren ein, da die Gefährdung der Tiere ihrer Ansicht nach nicht ausreichend geprüft worden war. Die Hamburger Behörden hätten bei der Umweltverträglichkeitsprüfung das nahe gelegene Pumpspeicherkraftwerk in geeigneter Weise miteinbeziehen müssen. Außerdem ist die Wirksamkeit von Fischtreppen bislang nicht bewiesen. Die Bundesrepublik Deutschland hat damit gegen europäisches Umweltrecht verstoßen und muss die Rechtsfehler beheben.
 
EuGH, Urteil EuGH C 142 16 vom 26.04.2017
Normen: Art. 6 Abs. 3, Abs. 4 Habitat-RL
[bns]