13.03.2014
Gewerblicher Verkäufer darf an Verbraucher bei eBay keine Waren unter Ausschluss der Mängelgewährleistung anbieten
Der BGH entschied mit Urteil vom 31.03.2010 zum Az.: I ZR 34/08, dass ein Verkäufer unlauter iSd §§ 3, 4 Nr. 11 UWG handelt, wenn er auf eBay Verbrauchern Waren unter Ausschluss der Mängelgewährleistung anbietet.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beklagte ist gewerblicher Verkäufer bei eBay und bot dort ein gebrauchtes Telefon unter Ausschluss der Gewährleistung an. Er wies darauf hin, dass er nur an Gewerbetreibende verkaufe. Die Klägerin erwarb das Telefon unter Benutzung ihrer allgemeinen, nicht gewerblichen Kennung und nahm den Beklagten dann auf Unterlassung in Anspruch.
Der BGH geht in seinem Urteil davon aus, dass sich das Angebot nicht nur an Gewerbetreibende, sondern auch an Verbraucher gerichtet hat. Zwar hat der Beklagte darauf hingewiesen, dass er nicht an Verbraucher verkauft, jedoch hat er keine Vorkehrungen getroffen, um zu gewährleisten, dass nur Gewerbetreibende Angebote abgeben können. Gegenüber Verbrauchern konnte der Beklagte gem. §§ 474, 475 BGB keinen wirksamen Gewährleistungsausschluss vereinbaren. Laut BGH stellt der Gewährleistungsausschluss ein Wettbewerbsverbot iSd § 4 Nr. 11 UWG dar, da der Beklagte einer gesetzlichen Vorschrift zuwider gehandelt hatte.