Produkthaftungsrecht
Die Produkthaftung bezeichnet die Haftung auf Schadenersatz wegen Schäden, die beim Endabnehmer infolge eines fehlerhaften Produkts entstanden sind. Sie ist im Produkthaftungsgesetz geregelt und umfasst im weiteren Sinne auch die sog. Produzentenhaftung nach § 823 BGB. Ein Blick ins Gesetz genügt leider nicht zur Lösung eines Produkthaftungsfalls, da der Bereich Produkthaftung nahezu vollständig durch die einschlägige Rechtsprechung und die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen geprägt ist. Produkthaftungsrechtliche Ansprüche können sowohl von Privaten geltend gemacht werden, die wegen eines fehlerhaften Produkts eines Herstellers einen Körper- oder Gesundheitsschaden erleiden bzw. einen Sachschaden als Folge des fehlerhaften Produkts verzeichnen müssen, als auch von Herstellerunternehmen, die wegen eines Produkthaftungsfalls Rückgriff auf ihre Lieferanten nehmen müssen. Gerade im geschäftlichen
B-2-B-Bereich gewinnt das Thema Produkthaftung immer mehr an Bedeutung. Dies, weil die Produkthaftung von zahlreichen Beweiserleichterungen bzw. Beweislastumkehrungen zugunsten des Geschädigten geprägt ist und bei der Produkthaftung im engeren Sinne (ProdHaftG) sogar eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers besteht. Folge dieses enormen Haftungsrisikos ist, dass immer mehr Unternehmen versuchen, dieses Haftungsrisiko auf ihre Lieferanten bzw. Auftragnehmer abzuwälzen. Eine sinnvolle Risikominimierung setzt allerdings eine umfassende juristische Beratung voraus, u. a. zu folgenden Themen:
- Vertragsprüfung
- Vertragserstellung
- Vertragsverhandlung
- Erstellen und Verhandeln von Qualitätssicherungsvereinbarungen
- Erstellen von Einkaufs- und Verkaufsbedingungen
- Erstellen, Prüfen und Verhandeln von Lieferverträgen, Rahmenverträgen, Zusammenarbeitsverträgen, etc.
Im Bereich automotive gilt es, darüber hinaus zusätzlich verschiedene herstellerspezifische Haftunsgrisiken zu beachten. Es zählt zu den wichtigtsen Aufgaben eines Zuliefererunternehmens, die Anforderungen aus den Veträgen mit dem Hersteller an den eigenen Lieferanten bzw. Unterlieferanten weiterzugeben und das eigene Haftungsrisiko damit überschaubar zu gestalten.
Ansprechpartner für Produkthaftungsrecht in unserer Kanzlei in Erfurt ist:
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Rechtsanwältin Esther Krapf |