Allgemeines zur Kanzlei
Die Kanzlei wurde zum 01.10.1994, mithin vor mehr als zwanzig Jahren, gegründet.
Von Beginn an wurde der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit auf die Beratung und umfassende Betreuung von kleinen und mittelständigen Unternehmen, Privatleuten sowie auf die Verteidigung in Strafsachen gesetzt.
Im Jahre 1995 begann Herr Rechtsanwalt Stephan Rochlitz seine Tätigkeit zunächst als angestellter Rechtsanwalt, 1999 wurde er Partner, der sich fortan auf dem Gebiet des Strafrechts spezialisierte und im Jahre 2008 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ erwarb.
Da an die Kanzlei zunehmend auch Mandate aus den übrigen Bereichen des Zivilrechts, insbesondere aus den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, herangetragen wurden, beschloss die Kanzlei mit der Rechtsanwaltskanzlei Martin Kretschmer zum 01.01.2008 zu fusionieren. Herr Rechtsanwalt Martin Kretschmer ist seit Januar 1993 als selbständiger Rechtsanwalt in Erfurt auf dem Gebiet des Zivilrechts tätig und im Februar 2000 wurde ihm der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ verliehen.
Herr Rechtsanwalt Kretschmer betreut seit dem alle familienrechtlichen, arbeitsrechtlichen und erbrechtlichen Mandate. Darüber hinaus wurde ihm im Jahre 2009 der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verliehen.
Herr Rechtsanwalt Torsten Vogel hat im Jahre 2006 sein zweites juristisches Staatsexamen in Thüringen abgelegt und arbeitet seitdem in der Kanzlei. Seit dem Jahre 2010 ist Herr Rechtsanwalt Torsten Vogel ebenfalls Partner in der Kanzlei. Darüber hinaus betreut er die Forderungs- und Inkassoabteilung unseres Hauses. Herr Rechtsanwalt Torsten Vogel verfügt über die Berechtigung zum Tragen der Titel „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" und "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht".
Die Kanzlei hat sich über viele Jahre bis heute der Durchsetzung der berechtigten Interessen ihrer Mandanten verschrieben, wir legen hierbei größten Wert auf den persönlichen Kontakt zum Mandanten und sehen unsere vorrangige Aufgabe darin, die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten umfassend zu wahren.
Die jedem Rechtsanwalt als unabhängigem Organ der Rechtspflege auferlegten Kardinalspflichten, wie
gewissenhafte Berufsausübung,
Verschwiegenheit,
Unabhängigkeit und
Sachlichkeit
sind für uns selbstverständlich.
Richtschnur unserer anwaltlichen Tätigkeit ist die „Charta der Rechte des Mandanten“, die im Herbst 2001 von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in München angenommen wurde.